Versicherungsbüro - Klaus Hofmann
Absicherung für Vereine

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 Persönlicher Schutz für Vorstandsmitglieder (D&O-Versicherung)
Image Bei Vermögensschäden werden immer häufiger die Vorstandsmitglieder selbst in Regress genommen. Sie tragen die Hauptlast der Verantwortung und haften zudem mit ihrem kompletten Privatvermögen, sogar wenn sie unentgeltlich und ehrenamtlich handeln. Zum Schutz ist deshalb auch eine Directors & Officers(D&O)-Versicherung notwendig. Logo

       Das kann täglich passieren:
  • Ein Vorstandsmitglied überprüft den neuen Pächter des Vereinsheims unsorgfältig. Pachtbeiträge werden nicht bezahlt und die Vereinskasse gestohlen. Es stellt sich heraus, dass der Wirt deshalb bereits vorbestraft war. Den finanziellen Verlust soll das Vorstandsmitglied begleichen.
      
  • Die Vereinsführung verkauft ein ungenutztes Grundstück unter Wert. Die Vereinsmitglieder fordern vom Vorstand die entstandene Differenz – zum Wohle des Vereins.

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