Versicherungsbüro - Klaus Hofmann
Absicherung für Vereine

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 Vereins - Rechtsschutz
Image Versicherungsschutz besteht für den versicherten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und seine Mitglieder(in Ausübung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben für den Verein).

Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.

Hinweis: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Organe und Angestellten des Versicherungsnehmers, zu denen auch der Datenschutzbeauftragte zählt.
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       Produkt-Highlights       
  • Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit und weltweit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Dienst- oder Geschäftsreisen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im Vereins-Bereich vor deutschen Behörden
  • 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
  • Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
  • Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
       Rechtliches Konfliktpotential
  • Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers, z.B. des Hausmeisters
  • Zerstörung der Vereinseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher.
  • Steuerliche Nichtanerkennung von Büroausstattung
  • Behördliche Genehmigung für Vereinsfest wird nicht erteilt

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