Versicherungsbüro - Klaus Hofmann
Absicherung für Vereine

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 Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung
Image Schnell können beim Verwalten wegen eines Fehlers unüberschaubare Vermögensschäden entstehen, die Dritte oder den Verein selbst betreffen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begleicht Ansprüche, die nicht mehr geltend gemacht werden können und übernimmt Verbindlichkeiten, die zusätzlich entstehen. Sind die Forderungen unberechtigt,werden diese abgewehrt – notfalls vor Gericht. Logo

       Leistungsextras inklusive      
  • Eigenschäden sind automatisch mitversichert.
  • 5 Jahre Spätschadenschutz, wenn der Vertrag nicht mehr besteht – auch 10 Jahre möglich
  • Europaweiter Schutz, auf Wunsch weltweit
  • Prüfen der Ansprüche durch erfahrene Juristen
      Das kann täglich passieren:
  • Ein Kassenwart beantragt Fördergelder. Er legt allerdings keine Originale bei, da diese momentan nicht greifbar waren. Die Frist verstreicht und dem Verein entgehen dadurch mehrere Tausend Euro Zuschuss (Eigenschaden).
  • Förderer des Vereins erhalten fehlerhafte Spendenbescheinigungen. Das Finanzamt erkennt diese nicht an. Die Mitglieder fordern die zuviel bezahlten Steuern vom Verein zurück (Drittschaden).

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